Erfahrung für eine besondere Situation.
Mit einer Erbschaft oder Schenkung sind häufig persönliche Veränderungen und viele offene Fragen verbunden. Zugleich müssen steuerliche Sachverhalte erfasst und Pflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllt werden.
Bei Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen bringe ich Erfahrung aus der Betreuung entsprechender Fälle mit. Ich unterstütze Sie dabei, die steuerlich relevanten Angaben zusammenzuführen und die nächsten Schritte zu klären. Eine bereits bestehende laufende Betreuung in meiner Kanzlei ist dafür nicht erforderlich.
Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.
Ich erstelle die erforderliche Steuererklärung und berate Sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorgang. Dazu gehören die Klärung des Sachverhalts, die Zusammenstellung der benötigten Angaben und die steuerliche Einordnung des übertragenen Vermögens.
Wir besprechen, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Bewertungsfragen entstehen und welche Freibeträge oder Begünstigungen für Ihren Fall zu prüfen sind.
Eine Übertragung vorausschauend planen.
Wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchten, können wir die steuerlichen Folgen vorab betrachten. Ich erläutere Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten, ihre Voraussetzungen und die jeweiligen Auswirkungen.
So erhalten Sie eine verständliche Grundlage für Ihre Entscheidung – abgestimmt auf Ihre Ziele und die konkrete Vermögenssituation.
Vom ersten Überblick bis zur Erklärung.
- Ihre Situation und den steuerlichen Beratungsbedarf besprechen
- Erforderliche Angaben und Unterlagen zusammenstellen
- Steuerliche Auswirkungen und mögliche Gestaltungen prüfen
- Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung erstellen
- Steuerliche Rückfragen im vereinbarten Auftragsumfang begleiten
